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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Allerlei Mietregale

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1. Geltung der Bedingungen

Unser Angebot richtet sich an Volljährige, also Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person mit der wir in Geschäftsbeziehungen treten, ohne dass die Geschäftsbeziehung einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

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2. Geschäftsgrundlage
Die my-tagshirt UG (haftungsbeschränkt) , zukünftig Vermieter genannt, stellt dem Mieter im Ladengeschäft „einfach-ein-Fach“ in der Niederbarnimstr.21 in 12047 Berlin Verkaufsflächen zur Verfügung. Der Vermieter wird für den Mieter den Verkauf der Waren, den Zahlungsverkehr und die Rechnungsabwicklung übernehmen. Der Mieter zahlt als Gegenleistung einen pauschalen Mietzins und eine Provision von 10% an den Vermieter. Eine Verkaufsgarantie für die präsentierten Waren/Dienstleistungen kann natürlich nicht gegeben werden.

3. Vertrag
3.1. Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande . Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse und müssen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
3.2. Dies sind die AGB nur für die Anmietung von Regalfläche; für AGB hinsichtlich des Verkaufs von Waren muss der jeweilige Mieter sorgen, von dessen angemieteter Regalfläche die Ware verkauft wird. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Kunden zustande. Der Vermieter fungiert beim Verkauf lediglich als Vermittler. Dementsprechend übernimmt der Vermieter keinerlei Gewährleistung für die verkauften Waren. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten im Fall von etwaigen Gewährleistungsansprüchen an den präsentierten Waren an den Kunden herausgegeben werden.

4. Miete, Verkaufsprovision und Verkaufserlös
4.1. Die Zahlung der Miete für die gemietete(n) Verkaufsfläche(n) hat grundsätzlich komplett vor Beginn des Mietverhältnisses für die gesamte Mietdauer zu erfolgen. Mieter, die ihre Waren per Post zusenden, überweisen den fälligen Betrag vor Mietbeginn auf das angegebene Konto des Mieters. Der Mietvertrag besteht zwischen Vermieter und Mieter für die vereinbarte Zeit – einschließlich Sonn- und Feiertage. Während dieser Zeit ist eine Kündigung – mit Ausnahme einer außerordentlichen Kündigung – ausgeschlossen.
4.2. Der Verkaufserlös der Waren des Mieters wird auf das Konto des Mieters überwiesen. Die Verkaufserlöse werden in der Regel aller zwei Wochen, jedoch spätestens zum Ende des Mietverhältnisses – abzüglich der Verkaufsprovision – ausgezahlt. Die Vermittlungsgebühr beträgt 10% der Verkaufserlöse und wird vom Verkaufserlös abgezogen.
4.3. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter auf Nachfrage der Finanzverwaltung im Besteuerungsverfahren offen legt, dass der Mieter Eigentümer der Waren bzw. etwaiger aus Warenverkauf bestehender Forderung ist.
4.4. Eine Erstattung der Miete bei Nichtverkauf  der Ware ist nicht möglich.

5. Nutzung der Verkaufsflächen
5.1. Die gemietete Verkaufsfläche dürfen ausschließlich zur Präsentation von Waren genutzt werden. Diese Waren dürfen nicht gebraucht sein, sondern müssen vom Mieter selber oder in seinem Auftrag hergestellt oder veredelt worden sein.
5.2. Der Mieter darf ausschließlich Waren/Dienstleistungen präsentieren, deren Besitz und Veräußerung weder gegen geltende Rechtsvorschriften noch gegen die guten Sitten verstoßen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages versichert der Mieter, dass die von ihm präsentierten Waren/Dienstleistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Mieter haftet für sämtliche Ansprüche aus Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften durch die Präsentation den Verkauf seiner Waren/Dienstleistungen. Dies gilt insbesondere für anfallende Bußgelder oder Rechtsverfolgungskosten.
5.3. Ausdrücklich untersagt ist die Anmietung von Verkaufsflächen jeglicher Art für verderbliche Waren sowie jegliche gefährlichen Gegenstände und Waren. Insbesondere gilt das  giftige, feuer- oder sonstige gefährliche Sachen, verderbliche Ware, Abfallstoffe, verderbliche Stoffe, Sprengstoffe,  Gefäße für komprimierte, flüssige oder gelöste Gase, lebende oder tote Lebewesen.
5.4. Zusätzlich behält sich der Vermieter das Recht vor, ohne Nennung von Gründen die Annahme von Waren abzulehnen.

6. Auszeichnung, Platzierung und Versicherung der Waren
6.1. Der Vermieter sorgt für die Auspreisung und Etikettierung der Waren. Der Mieter bestimmt den Preis der Waren und dieser wird auf dem Etikett ausgewiesen. Das gilt auch für Ware, die per Post zugesendet wird.

6.2. Der Mieter platziert seine Ware selbst in der zugewiesenen Verkaufsfläche. Für Zusendungen per Post übernimmt das der Vermieter

6.3. Bei der Platzierung der Waren/Dienstleistungen ist darauf zu achten, die Mietfläche nicht zu überladen. Schäden durch Bruch sowie Diebstahl sind nicht versichert. Der Mieter haftet in vollem Umfang für von ihm versursachte Schäden an den Verkaufsflächen.
6.4. Die präsentierten Waren sind im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung vom Vermieter gegen Feuer, Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel versichert, aber ausdrücklich nicht gegen Ladendiebstahl.

7. Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache
7.1. Der Mieter haftet für Schäden an der Verkaufsfläche, dem Gebäude, den zum Grundstück gehörenden Einrichtungen und Außenanlagen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Angehörigen, Besucher, Lieferanten oder andere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
7.2. Der Mieter ist berechtigt, während der Öffnungszeiten des Vermieters die Gewerbefläche zu betreten, um Zugang zu der Mietfläche zu erlangen.

8 Datenschutz
8.1.Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden die geschäftlichen und persönlichen Daten der Mieter verarbeitet, genutzt und unter Verwendung von gängigen Sicherheitsmethoden gespeichert. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden.
8.2. Änderungen von Namen, Adresse, Firmenname bzw. Rechtsform ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.

9 Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe
9.1. Das Mietverhältnis endet automatisch nach der im Mietvertrag vereinbarten Zeit (Mindestmietdauer 4 Wochen). Eine Verlängerung der Mietzeit muss mindestens 1 Woche vor Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit vereinbart werden.
9.2. Der Mieter hat nach Ablauf  der Mietzeit die Verkaufsfläche komplett zu räumen und im gleichen Zustand, wie zu Beginn  des Mietverhältnisses an den Vermieter zu übergeben.
9.3. Sollte der Mieter die Waren innerhalb einer Woche nicht beim Vermieter abgeholt haben, werden ihm diese kostenpflichtig zugesandt.

9.4. Sollte ein Mieter trotz mehrmaliger Aufforderung seine Mietzahlung mehr als 2 Monate schuldig bleiben, steht dem Vermieter eine außerordentliche Kündigung zu. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die ausstehende Miete durch den Verkauf der verbleibenden Ware nach seinem Ermessen auszugleichen.

Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjektes nach Beendigung der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. Der Mieter schuldet je Monat der unberechtigten Nutzung zumindest eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete. Außerdem hat der Mieter den Schaden zu ersetzen, der Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietobjektes entstanden ist. Darüber hinaus stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

10. Haftung und Gewährleistung des Vermieters
10.1. Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels nach 1 § 536a BGB, sowie sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund von vorvertraglicher und / oder vertraglicher Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlungen bestehen nur dann, wenn der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
10.2. Unerhebliche Mängel, die in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen.
10.3. der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mieter an eingebrachten Waren wegen Feuchtigkeit, Diebstahl, Vandalismus, Ungeziefer etc. Entstehen, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

10.4. Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantien oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der Waren. Dafür ist allein der Mieter verantwortlich. Etwaige Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind zwischen Käufer und Mieter zu klären, der den Vermieter ausdrücklich von solchen geltend gemachten Ansprüchen seitens der Kunden freistellt.

11. Rechte Dritter

Der Mieter versichert mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass die von ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter sind, keine Gefahren von ihnen ausgehen und er alleiniger rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer der Ware ist.

12.Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, also Berlin.

13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Mieter aus diesem Mietvertrag zustehen, ist ausgeschlossen.
13.2. Eine Änderung des Namens, der Adresse, des Firmennamens oder der Rechtsform des
Mieters ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen greifen dann entsprechend die gesetzlichen Bestimmungen.

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